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Mauer des Schweigens durchbrechenNovemberthema 2004 der Internetseite: |
Jede 2.-3.
Frau hat eine Tot- oder Fehlgeburt. Statistisch erfasst werden jedoch nur Totgeburten.
Seit 1994 muss das stillgeborene Kind hierfür mindestens 500 Gramm aufweisen.
Jährlich sind dies rund 3.000. Die Zahl der früher verstorbenen Kinder,
deren Mütter klinisch behandelt werden, ist 10-15 Mal größer.
Hinzu kommen die Frauen, die sich bei ihrem Frauenarzt ausschaben lassen. Jährlich
sind es in der Summe somit 50-100.000 während der Schwangerschaft verstorbenen
Kinder.
Wenn Stillgeburten so häufig vorkommen, warum ist es so unbekannt, wieso ist es ein Tabuthema? Das Problem liegt darin, dass das soziale Umfeld (Verwandte, Freunde, Nachbarn, ...) mit dem Tod eines während der Schwangerschaft verstorbenen Kindes nicht umgehen kann.
Verwaiste Eltern bekommen immer wieder gut gemeinte Sätze zu hören wie: "Du bist ja noch jung. Du kannst noch viele Kinder kriegen. Sei froh, es war bestimmt behindert. Wer weiß, wofür es gut war. Es war ja noch nichts." Solche Sätze helfen nicht, sondern nehmen die Trauer um das tote Kind nicht ernst, spielen es herunter und verletzen die Trauernden. Nur wenige solcher Erfahrungen genügen, und die verwaisten Eltern sprechen nicht mehr darüber. Somit wissen die Frauen oft nicht voneinander, dass auch der Nachbarin und Arbeitskollegin ein Kind während der Schwangerschaft verstorben ist. Eine jede hüllt sich aus Angst vor weiteren seelischen Verletzungen in eine Mauer des Schweigens.
Um aus dieser selbst produzierten Isolation heraus zu kommen, hat sich folgende Methode bewährt: Die verwaisten Eltern laden die ihnen wichtigen Personen ein und erzählen, was sie erlebt haben. Sehr hilfreich ist es hierbei, wenn Fotos, Hand- oder Fußabdrücke des Kindes gezeigt werden können. Daran können die Gäste erkennen, dass es sich tatsächlich um ein Kind handelt und nicht nur ein "Zellhaufen" war, der abstarb. Für den weiteren Umgang der Gäste mit den Trauernden ist es hilfreich, wenn ihnen gesagt wird, was sich die Eltern von ihnen wünschen. Dies ist für die Personen des sozialen Umfeldes eine wichtige Orientierungshilfe. Sie wissen damit, was sie konkret machen können, was von ihnen gewünscht wird, was hilft. Dies gibt ihnen Sicherheit und es kommt von diesen Personen nicht weiter vor, dass sie die Straßenseite wechseln, wenn sie eine verwaiste Mutter sieht, weil sie in ihrer Hilflosigkeit nicht wissen, wie sie mit den Trauernden umgehen sollen. Damit ist beiden Seiten geholfen, den Trauernden und dem sozialen Umfeld.
Je früher das Kind gestorben ist, desto weniger Verständnis finden die Eltern. Können sie jedoch Bilder von dem stillgeborenen Kind vorlegen oder haben es die Person gar selbst gesehen, so ist eher Anteilnahme und Tost zu erwarten. So sind die Eltern auch zur Bestattung ihres stillgeborenen Kindes mit mindestens 500 Gramm verpflichtet. Damit haben sie ein Grab und können mit dem Eintrag ins Stammbuch die Existenz des Kindes amtlich belegen. Eltern, deren Kind weniger als diese erforderlichen 500 Gramm wiegt, können zwar ihr Kind bestatten, haben aber nicht in allen Bundesländern (Bestattungsrecht ist Länderrecht) ein einklagbares Recht darauf. Zuweilen wird es ihnen trotz gesetzlich zugesichertem Anspruch von Klinik oder Friedhof verweigert. Ein Eintrag eines stillgeborenen Kindes mit weniger als 500 Gramm in das Stammbuch wird den Eltern auf jeden Fall verweigert. Eine Zuwiderhandlung würde dem Gesetze nach den Tatbestand einer Urkundenfälschung erfüllen, da zur Beurkundung das stillgeborene Kind mindestens 500 Gramm haben muss.
In den letzten 5 Jahren entstehen in immer mehr Städten ein Grabfeld für nicht bestattungspflichtige Kinder. In Karlsruhe haben 1988 die St-Vincentius-Kliniken damit begonnen, nichtbestattungspflichtige Kinder aus der Pathologie jährlich in einem Gottesdienst zu betrauern, um sie anschließend dem Friedhof zur anonymen Bestattung zu übergeben. Zur Jahreswende 2000/2001 wurden zusammen mit der Ortsgruppe "Regenbogen" und der Klinikseelsorge der Städtischen Kliniken Kontakt mit dem Hauptfriedhof aufgenommen, um ab 2001 jährlich 3 Trauerfeiern und anschließenden Bestattungen - beides in Anwesenheit der Eltern - durchzuführen. Die gute Zusammenarbeit mit städtischen Vertretern ermöglichte sogar die Kostenübernahme. Ab Sommer 2001 wurde grundsätzlich dem Wunsch der Eltern entsprochen, dass auch die Kinder der ersten 12 Schwangerschaftswochen bestattet werden, seit Sommer 2002 auch alle abgetriebenen Kinder.
Damit ist der Umgang mit während der Schwangerschaft verstorbenen Kinder in Karlsruhe weitreichender als alle Bestattungsrechte der BRD. So wird z.B. in Bremen und Thüringen per Gesetz die Bestattung von Kinder bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche verboten. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gilt dieses gesetzliche Verbot für alle abgetriebenen Kinder. Wenn auch die Trauer für verwaiste Eltern für einige Tage noch akzeptiert wird, so besteht doch meist die Haltung, dass sie nach einigen Wochen vorüber sein müsste. Besonders die Mütter vergessen ihre toten Kinder nie, auch nicht die während der Schwangerschaft verstorbenen Kinder. Selbst nach Jahren und Jahrzehnten denken sie immer wieder an ihre verstorbenen Kinder. Daher gilt der Grundsatz: Diese Trauer endet nie, sie wandelt sich nur. Um die gesellschaftliche Anerkennung der Trauer trifft es die Frauen mit Abtreibung besonders hart. Es herrscht die Meinung vor, wer sich "freiwillig" gegen das Kind entschieden hat, trauere nicht, habe kein Anrecht auf Trauer. Umfragen unter Frauen mit Abtreibungen zeigen, dass auch diese um ihr Kind trauern, dass auch sie ihr Kind gerne bestattet hätten. Diese Trauer und dieses Grab sollte auch ihnen zugestanden werden.
P. Klaus Schäfer SAC
Klinikseelsorger in Karlsruhe
Bild: Kindergrabfeld in Karlsruhe
Weitere Informationen und eine umfassende Linkliste zum Thema "Stillgeburt" unter: www.kindergrab.de
Als Begleiter durch die Zeit der Trauer und Lebenshilfe mit zahlreichen Informationen und praktischen Tipps erscheint vom Verfasser als Taschenbuch in der Reihe "Herder-Spektrum" im Januar 2005 das Buch "Ein Stern, der nicht leuchten konnte".
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