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Frauenklinik am Klinikum Kassel


Hilfen / Infos / e-card / Tipp
Regelungen für den Umgang
mit Fehlgeburten
in der Frauenklinik am Klinikum Kassel
Ansprechpartner
Dr.Trzeja

Oberärztin der Frauenklinik
87474

PD Dr. Th. Dimpfl Direktor der Frauenklinik
3040
Prof. Dr. J. Rüschoff Direktor der Pathologie
3200
Herr Pfarrer Truß Leiter der Klinikseelsorge
2822
Frau Pfarrerin Bolz Klinikseelsorge
2822
Frau Steier katholische Gemeindereferentin
2820
Frau Miehle Sozialdienst
2800
Frau Christa Harsch Oberhebamme
3121
Frau Klein Pflegedienstleiterin Gynäkologie & Geburtshilfe
2309
  Pflegedirektorin / Geschäftsführung
2300
Herr Rehs Leiter der Friedhofsverwaltung Kassel
9839519
Fragestellung

Würdiger Umgang mit Fehl- & Totgeburten am Klinikum Kassel

Eine Fehlgeburt ist ein häufiges Ereignis. Ca. jede 3. festgestellte Schwangerschaft endet nicht mit der Geburt eines lebenden Kindes sondern als Fehlgeburt oder seltener als Totgeburt. In unserer Gesellschaft findet das Thema Tod wenig Raum. Und es gibt in der deutschen Sprache keinen eigenständigen Begriff für Eltern, die ein Kind verloren haben. Die meisten der Fehlgeburten ereignen sich in den ersten Schwangerschaftswochen. Auch die Pränataldiagnostik stellt Paare vor die Situation, dass sie schon in der Frühschwangerschaft von Fehlbildungen und Chromosomenveränderungen, die zu schwersten Schäden führen oder nicht mit dem Leben außerhalb des Mutterleibs vereinbar sind, wissen. Ab dem ca. 4. Schwangerschaftsmonat werden im Mutterleib abgestorbene Kinder auf normalem Weg geboren. In unserer Klinik kommt das zwischen 30 und 50 mal pro Jahr vor. Dieses ist für die betroffenen Frauen ein Erlebnis, was meist das ganze Leben in Erinnerung bleibt. Auch die Nachgeburt muss vollständig entfernt werden.
Die Frauen verlassen meist am nächsten Tag die Klinik und sind mit der
Verarbeitung der Erlebnisse auf sich selbst und die Familie gestellt.
Besonders wichtig ist das Abschiednehmen. Wir raten den betroffenen
Frauen, sich die totgeborenen Kinder anzuschauen, ggf. auch zu berführen.
Das ist oft in der Situation ein schwerer Schritt.

Wenn die Frauen nach diesem Ereignis nach Hause gehen, ist die Verarbeitung nicht abgeschlossen, sie beginnt erst. Und oft kommen erst nach Wochen oder Monaten die quälenden Fragen. Und eine dieser Fragen ist: Was ist mit dem Kind geschehen?

Und nicht selten trifft im Krankenhaus das auf diese Situation hilflose und unvorbereitete Elternpaar auf ebenso hilfloses medizinisches Personal. Deshalb erscheint es wichtig, das Thema Fehlgeburt und Tod eines Kindes nicht tot zu schweigen, die Mitarbeiter in der Klinik vorzubereiten und ihnen eine Leitlinie in die Hand zu geben. Wertvoller als Beruhigungsmedikamente sind sicher Gespräche und eine gehaltene Hand. Wichtig ist es, auf Fragen nicht ausweichend zu antworten.


Definitionen
Lebendgeborenes nach dem Scheiden vom Mutterleib Herzschlag und/oder Nabelschnurpulsation und/oder natürliche Lungenatmung
Totgeborenes nach dem Scheiden vom Mutterleib weder Herzschlag noch Nabelschnurpulsation noch natürliche Lungenatmung, das Gewicht der Leibesfrucht beträgt allerdings mindestens 500g
Fehlgeborenes nach dem Scheiden vom Mutterleib weder Herzschlag noch Nabelschnurpulsation noch natürliche Lungenatmung, das Gewicht der Leibesfrucht beträgt allerdings weniger als 500g
Gesetzliche Regelung

Es gibt gesetzliche Regelungen. Für Lebend- & Totgeburten besteht Bestattungspflicht. Fehlgeborene von weniger als 500g und Föten bei medizinischer Abruptio müssen nicht beerdigt werden. Auf Wunsch der Eltern können aber auch diese Kinder beerdigt werden. Darauf soll immer hingewiesen werden. Es wird durch den Arzt eine formlose Fehlgeburten-Bestätigung ausgestellt. Es kommen jedoch auch dann alle Kosten einer Beerdigung auf die Eltern zu, weswegen dieser Schritt nur von den wenigsten begangen wird. Bisher werden die Fehlgeburten entsorgt — als Kliniksondermüll. Das ist für die Betroffenen eine quälende Vorstellung.
Und das soll es jetzt am Klinikum Kassel nicht mehr geben. Wir werden auch die Fehlgeburten würdevoll bestatten und den betroffenen Paaren einen Ort schaffen, an dem sie ihre Trauer verarbeiten können. Und es entstehen für sie keinerlei Kosten.
Bei Fehlgeburten wird kein Totenschein ausgestellt. Die Fehlgeburten können in der Pathologie untersucht werden. Alle Eltern werden nach ihrem Willen gefragt. Kein Kind wird gegen den Willen der Eltern obduziert. Auf dem gelben Obduktionsschein wird der entsprechende Wunsch der Eltern angekreuzt.


Initiative Regenbogen

Wir weisen die Eltern auf die Initiative Regenbogen hin. Diese Initiative ist ein gemeinnütziger Verein von Elternpaaren, die ein Kind verloren haben.

Hauptgeschäftsstelle:

 

Barbara Künzer - Riebel
Burgstr. 6
73614 Schorndorf
Tel.: 07181-21275
Grundsatz & Ziel

Die Bestattung einer Leibesfrucht, für das nicht die gesetzliche Bestattungspflicht besteht, wird grundsätzlich vom Krankenhaus auf dem Hauptfriedhof Kassel in der geschaffenen Grabstelle vorgenommen. Eine ~Entsorgung“ als Krankenhaussonderabfall entfällt in jedem Fall. Es wird ein Konzept erarbeitet, welches als Richtlinien für jeden Mitarbeiter nachlesbar und verbindlich ist.
Es besteht die uneingeschränkte Unterstützung der Mitarbeiter der Frauenklinik, des Institutes für Pathologie, der Klinikseelsorge, der Klinikverwaltung sowie der Kasseler Friedhofsverwaltung.


Umsetzung

Die Patientin wird bei Aufnahme in die Klinik wenn irgendwie möglich ohne Zuzahlung in einem Einzelzimmer untergebracht. Ihr Partner oder eine andere Vertrauensperson kann jederzeit bei ihr sein. Gerade eine Fehlgeburt stellt für eine Partnerschaft oft eine schwere Probe dar. Deshalb soll dem Paar die Gelegenheit zur Gemeinschaft in dieser schweren Situation gegeben werden. Auf räumliche Trennung zur geburtshilflichen Abteilung wird geachtet. Es werden Gespräche angeboten. Wir raten, das verstorbene Kind anzuschauen, ggf. auch zu berühren. Nicht immer finden die Eltern die Kraft, diesen Schritt gleich zu unternehmen. Die Frau ist von der Geburt und der ggf. erfolgten Narkose geschwächt und angstvoll bei dem Gedanken an ihr totes Kind. In diesem Fall soll nach einigen Stunden oder am nächsten Tag noch einmal in einem ruhigen Gespräch mit Arzt, Hebamme, Krankenschwester oder Seelsorger das Angebot gemacht werden. Keine Frau wird überredet. Der Wille des Paares wird stets akzeptiert. Die toten Föten werden in „Moses-Körbchen“ aufbewahrt und transportiert. Die Kinder verbleiben zunächst 1 bis 2 Tage im Kühlschrank im Kreißsaal. Es werden den Eltern und anderen Familienmitgliedern Zeit, Intimität und entsprechende Räumlichkeit zum Abschiednehmen eingeräumt. Die Erfahrung zeigt, dass den Frauen, die ein Kind geboren und dieses nie gesehen haben, das Abschiednehmen oft niemals gelingt. Es wird ein Foto von dem Kind gemacht. Die Eltern erhalten eine Karte mit Foto und Fußabdruck des Kindes. Die Fotos von den Eltern, die dieses nicht haben möchten, verbleiben in einer Elternmappe.


Vereinbarung mit der Pathologie

Die toten Föten werden in der Prosektur des Institutes für Pathologie in einer Tiefkühltruhe gesammelt. Die klinikeigene Schreinerei stellt auf Anforderung einen Holzbehälter zur Überführung in das Krematorium zur Verfügung. Die Überführung wird kostenlos durch ein Bestattungsunternehmen vorgenommen. Entsprechende Abreden wurden durch den Prosektor getroffen.


Klinikseelsorge & Sozialdienst am Klinikum Kassel

Allen Patientinnen mit Fehl- oder Totgeburt wird die Begleitung durch die Klinikseelsorge angeboten. Für jede Patientin besteht die Möglichkeit der Betreuung durch die Mitarbeiter(innen) der Klinikseelsorge in unserer Klinik - auch nach der Entlassung kann eine Vermittlung von Kontakten zur Gemeinde angeboten werden. Dies gilt grundsätzlich für alle Patientinnen -unabhängig von ihrem Glauben, der Religionszugehörigkeit bzw. ihrer sozialen Stellung. Die seelsorgerliche Betreuung in der Frauenklinik wird von Pfarrern Bolz und Frau Steier (katholische Gemeindereferentin) übernommen.
Es besteht des weiteren die Möglichkeit, dass die Eltern durch den Sozialdienst unsers Hauses betreut und beraten werden. Frau Miehle hilft auch bei der Krisenbewältigung.


Bestattung der Kinder
Grabstätte

Die Grabstätte soll für die Betroffenen ein Ort der Besinnung und der Trauer sein und befindet sich auf dem Hauptfriedhof Kassel. Die Friedhofsverwaltung stellt kostenlos eine Grabstätte von 3 mal 3 Metern zur Verfügung. Diese wurde bereits angelegt und mit Natursteinen eingefasst. Sie befindet sich im Friedhofsabschnitt 56 nahe der Kindergrabstätten. Ansprechpartner in der Friedhofsverwaltung ist der Leiter Herr Rehs.
Am Rand der Grabstelle wurde eine ca. 2 m2 große, mit Naturstein gepflasterte Fläche angelegt, auf der Platz für eine Blumenschale oder auch Blumen der trauernden Eltern ist.

Grabstein

Es wird durch die Friedhofsverwaltung kostenlos die Sandsteinskulptur mit der Hirtenfigur mit zwei Schafen zu dessen Füßen und einem Schaf auf den Schultern überlassen. Die Grabstätte befindet sich unmittelbar davor. Die Sandsteinfigur steht vor einer Hecke und diese wurde freigeschnitten. Dadurch entsteht ein optisch sehr ansprechendes Bild. Auf ein Vorrücken der Figur wurde bewusst verzichtet.
In der Steinmetzinnung wurde am 03.06.2002 das Thema besprochen. Es wurde dann ein entsprechender und zur Sandsteinfigur passender Grabstein gestellt und mit einer Aufschrift versehen. Den Grabstein der Grabstätte für Fehlgeburten auf dem Kasseler Hauptfriedhof wurde gefertigt und finanziert von der Arbeitsgruppe “Kasseler Steinmetze in der Steinmetz- und Bildhauer- Innung Hessen-Nord von den folgenden Firmen:
Betz - Wehlheiden
Gerloff – Hauptfriedhof
Krieger - Hauptfriedhof
Kronibus - Hauptfriedhof
Kunze - Vellmar (Stellvertr. Obermeister)
Marmorbau - Bettenhausen
Ravn - Niederzwehren
Rode - Lohfelden
Siebert - Niederzwehren
Siegner - Harleshausen
Witzel - Bettenhausen
Die Kosten werden von den Steinmetzen getragen, Arbeitszeit wird nicht berechnet. Für die Klinik entstehen keine Kosten.
Beauftragter der Steinmetz-Innung für die Kasseler Friedhöfe ist:
Steinmetzmeister Uwe Kunze
Triftstr. 77
34246 Vellmar
Tel.: 821423

Die Aufschrift lautet: Unter dem Schatten deiner Flügel finde ich Zuflucht. Ps. 57,2
Grabpflege

Ich habe mit dem Vorsitzenden der Kasseler Friedhofsgärtnerinnung Herrn Siebrecht gesprochen und von dem Vorhaben informiert. Es wurde Anfang Juli 2002 in der Sitzung der Friedhofsgärtnerinnung besprochen. Für das Anlegen der Grabstelle sollte ein Betrag von ca. 600 £ und für die Grabpflege jährlich ca. 200 € anfallen. Diese sollten durch Spenden der betroffenen Eltern finanziert und an die Gärtnerei Siebrecht weitergeleitet werden. Von diesem Angebot habe ich Abstand genommen, weil die Preise sehr hoch erscheinen und das nicht dem Vorhaben entspricht. Für die betroffenen Eltern dürfen keine Kosten entstehen und die Aufforderung zu einer Spende wird es nicht geben.
Die Landschaftsgärtnerei Friedrich aus Fürstenwald übernahm nun die Anlage und Gestaltung der Grabstelle ohne Berechnung von Arbeitskosten. Die zur Bepflanzung nötigen Blumen und Pflanzen wurden zum Einkaufspreis ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich so auf unter ca. 200 €. Diese werden von der Verwaltung des Klinikum Kassel getragen.

Die Grabpflege wird durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung kostenlos übernommen.


Formalitäten

Es wurde ein Formblatt entworfen, in dem die wichtigsten Informationen
übersichtlich aufgelistet sind. In einem Sammelordner werden so die
Personalien der Patientinnen und Daten der Föten gesammelt. Er wird im
Kreißsaal in der Fehlgeburtenmappe aufbewahrt.


Beisetzung

Die betroffenen Kinder werden in der Prosektur im Institut für Pathologie gesammelt und gemeinschaftlich beigesetzt. Dies geschieht im Rahmen einer Gemeinschaftsbeisetzung dreimal im Jahr. Die Termine werden in Absprache mit der Klinikseelsorge und der Friedhofsverwaltung in einem ca. 4-Monats-Abstand festgelegt. Diese Termine werden der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt, sondern nur den Betroffenen.

Die Föten werden im Krematorium am Hauptfriedhof gemeinschaftlich eingeäschert und die Asche in einer Urne beigesetzt. Die Urne wird von der Friedhofsverwaltung kostenlos gestellt.

Es wird eine Trauerfeier in der Urnenhalle des Hauptfriedhofes Kassel gestaltet, zu der die betroffenen Eltern durch ein Anschreiben der Frauenklinik zeitnah zum Krankenhausaufenthalt eingeladen werden. Diese findet dreimal pro Jahr statt. Ein Mitarbeiter der Frauenklinik sollte ebenfalls anwesend sein. Die Eltern werden auf Wunsch über den Beisetzungstermin informiert. Die Mitarbeiterinnen der Klinikseelsorge begleiten und gestalten die Beisetzung.


Information

Es werden und wurden die Mitarbeiter der Frauenklinik nochmals zu diesem Thema sensibilisiert. Es werden und wurden Informationsveranstaltungen durchgeführt. Das Thema wurde in der Klinikkonferenz der Frauenklinik vorgestellt. Eine Informationsmappe wird für alle Stationen der Frauenklinik bereitgestellt.
Die Mitarbeiter und Patienten des Klinikum Kassel werden informiert.
Wichtig erscheint auch die Information der Bevölkerung. Es sollen Artikel in der Presse erscheinen. Eine Pressekonferenz auf dem Hauptfriedhof wird von der Pressestelle des Klinikum Kassel sowie des Evangelischen Pressedienstes organisiert.
Das Thema soll nicht tot geschwiegen werden. Es betrifft sehr viele.
OA Dr. M. Freude 23.10.2002

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