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Richtlinien der Katholischen Krankenhäuser
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Die auf der 7. Ordentlichen Sitzung des ständigen Ausschusses
der diözesanen Facharbeitsgemenschaft
der katholischen Krankenhäuser im Erzbistum Hamburg
am 25. Juni 1999 in Hamburg verabschiedete Fassung
1. Jede Fehl- oder Totgeburt, gleich welchen Alters oder Gewichts, stellt in der Regel für die Betroffenen eine extreme Belastungs- und Krisensituation dar, auf die einfühlsam und kompetent eingegangen werden muß. Die Voraussetzungen dafür im Hinblick auf Kompetenz (Aus-, Fort- und Weiterbildung), Personal und Struktur hat der Träger sicherzustellen.
2. Um den Eltern Geborgenheit und Sicherheit zu gebe, ist es nötig, daß die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Seelsorgerinnen und Seelsorger sich interdisziplinär gemeinsam auf solche Situationen vorbereiten mit dem Ziel, ihre je eigenen Aufgaben und Kompetenzen zu kennen und wahrzunehmen und sich aufeinander abzustimmen.
3. Die ersten Gesprächspartner für die Betroffenen sind die unmittelbar am Geschehen Beteiligten. Sie sollen auf die Möglichkeit auch eines seelsorgerischen Gespräches aufmerksam machen und, wenn gewünscht, den Kontakt herstellen.
4. Dem Gespräch mit den Betroffenen muß ein großes Gewicht zukommen. Ohne Zeitdruck und in einem geschützten äußeren Rahmen müssen sie zuallererst Gelegenheit finden können, ihre Gefühle zuzulassen und auszudrücken.
5. Zudem sind in diesem Gespräch nötige Informationen vor allem über
die Bestattung und die Möglichkeit. die das Krankenhaus für nicht
bestattungspflichtige Kinder anbietet, weiterzugeben, Wünsche zu erfragen
und Entscheidungen der Eltern vorzubereiten.
Den Eltern sind bei diesem Gespräch auch Informationen über weiterführende
Hilfsangebote (Gesprächskreise trauernder Eltern, Selbsthilfegruppen) schriftlich
an die Hand zu geben.
Eine seelsorgerische Begleitung über die konkrete Situation hinaus wird
den Eltern angeboten.
6. In jedem Fall ist den Eltern eine Verabschiedung von ihrem Kind anzubieten
und - was Zeit, Räumlichkeit und Intimität angeht - auch zu ermöglichen.
Zur Erinnerung kann für die Angehörigen eine kleine Urkunde nach Möglichkeit
mit Foto, Fuß- und Handabdruck und Haarlocke gefertigt werden.
1. Totgeborene Kinder mit einem Gewicht von 500 - 1000 g müssen standesamtlich erfaßt werden; eine Bestattungspflicht besteht nicht. Bei einem Gewicht über 1000 g müssen sie zudem von den Eltern bestattet werden.
2. In der Grundüberzeugung, daß es sich bei jeder Schwangerschaft von Anfang an um unverwechselbares menschliches Leben handelt, wird in unseren Häusern dafür Sorge getragen, daß alle Fehl- und Totgeburten, also auch die, für die keine Bestattungspflicht besteht, in würdiger Form in einer gemeinsamen Feier bestattet werden.
3. Für diese Sammelbestattungen hat das Krankenhaus eine Grab-stelle bereitzustellen und die anfallenden Kosten für die Bestattung sowie der Grabpflege zu übernehmen. Die betreffende Grabstelle sollte als solche auch erkennbar sein, um Eltern und Angehörigen einen Ort der Trauer anbieten zu können.
4. Bis zur Bestattung werden alle Fehl- und Totgeburten in einem Kindersarg in der Prosektur des Krankenhauses aufbewahrt. Für die nötigen Transportwege zwischen dem Krankenhaus und der Pathologie wird ein besonderes Gefäß bereitgestellt, ein sogenanntes Mose-Körbchen, um deutlich zu machen, daß es sich um eine Leibesfrucht handelt, die anschließend bestattet wird.
5. Wenn nötig, hat das Krankenhaus vertraglich abzusichern, daß auch nicht bestattungspflichtige, der Pathologie überbrachte Fehl- und Totgeburten zu einer würdigen Bestattung zurückgesandt werden.
6. Sammelbestattungen sollten in angemessenen Zeiträumen vorgenommen werden.
Der Termin ist mit den betroffenen und an einer Teilnahme interessierten Eltern
in geeigneter Weise abzustimmen.
7. Die Sammelbestattungen werden vom jeweiligen Seelsorgedienst des Krankenhauses - in der Regel ökumenisch, (u.U. auch mit moslemischer oder anderweitiger Beteiligung) - gestaltet. Anschließend werden die Trauergäste zu einem Beisammensein ins Krankenhaus geladen (Frühstück oder Nachmittagskaffee), um noch einmal die Gelegenheit eines Gespräches - auch untereinander - anzubieten.
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